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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3W Consulting GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen der 3W Consulting GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich zu den folgenden AGBs soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

1.2 AGBs des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und die 3W Consulting GmbH & Co. KG diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGBs bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

2. Lieferung und Leistung

2.1 Angebote der 3W Consulting GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG, spätestens mit Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der von der 3W Consulting GmbH & Co. KG geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung der 3W Consulting GmbH & Co. KG.

2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.4 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

2.5 Liefertermine sind unverbindlich, außer sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG kommt nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG verschuldet wurde, die Leistung fällig ist und der Kunde der 3W Consulting GmbH & Co. KG erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mind. 14 Tage) gesetzt hat.

2.6 Liefertermine verlängern sich für die 3W Consulting GmbH & Co. KG angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen usw. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Lieferverzuges ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwertes.

 

3. Prüfung und Gefahrenübergang

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2 Mängel bei Dienstleistungen sind sofort nach Erbringung zu rügen und auf dem Arbeitsnachweis schriftlich zu erfassen. Werden Dienstleistungen auf dem Arbeitsnachweis ohne Mängelanzeige quittiert, gelten diese als ordnungsgemäß erbracht.

3.3 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von der 3W Consulting GmbH & Co. KG auf den Kunden über.

3.4 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gem. § 438 HGB).

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot der 3W Consulting GmbH & Co. KG, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung.

4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer der 3W Consulting GmbH & Co. KG (bei Warenlieferungen ab Lager 3W Consulting GmbH & Co. KG). Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versandes, insbesondere Fracht werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG werden dem Kunden generell Anfahrtspauschalen in Abhängigkeit von der Entfernung des Ortes der Erbringung der Dienstleistung vom Geschäftssitz der 3W Consulting GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt, sofern nicht vorab eine gesonderte Spesenabrechnung vereinbart wurde. Es gilt ein Standardstundensatz in Höhe von 129,00 € soweit nichts anderes schriftliches vereinbart wurde.

4.4 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird die 3W Consulting GmbH & Co. KG dem Kunden auf Verlangen dem Kunden nachweisen.

4.5 Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht anderslautende Vereinbarungen der 3W Consulting GmbH & Co. KG mit dem Kunden vorliegen. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder der Erbringung der Leistung. Überschreitet der Kunde die eingeräumte Zahlungsfrist, werden ohne weitere Mahnungen ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist die 3W Consulting GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

4.8 Wird von Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann die 3W Consulting GmbH & Co. KG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

4.9 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich der von der 3W Consulting GmbH & Co. KG für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält sich die 3W Consulting GmbH & Co. KG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die 3W Consulting GmbH & Co. KG berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder Leistung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

4.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die 3W Consulting GmbH & Co. KG berechtigt, zum kostengünstigen Forderungseinzug zunächst ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dabei entstehenden Inkassokosten werden vom Auftraggeber als Verzugsschaden ersetzt, unabhängig ob der Auftraggeber Kaufmann ist oder nicht. Dies gilt auch dann, wenn durch anhaltenden Verzug des Auftraggebers die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig wird. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren gelten als gesonderter Verzugsschaden.

4.11 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG ist berechtigt bei durch den Käufer verschuldeten Rückbelastungen von Zahlungsbeträgen, insbesondere mangels Kostendeckung eine Bearbeitungs- und Kostenerstattungsgebühr von maximal 25,00 EUR pro Fall zu berechnen.

 

5. Datenverarbeitung


Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der 3W Consulting GmbH & Co. KG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der 3W Consulting GmbH & Co. KG im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die 3W Consulting GmbH & Co. KG die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke der 3W Consulting GmbH & Co. KG verwendet.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der 3W Consulting GmbH & Co. KG bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zu vollständigen Bezahlung der in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an die 3W Consulting GmbH & Co. KG ab. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen der 3W Consulting GmbH & Co. KG wird der Kunde der 3W Consulting GmbH & Co. KG Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.

6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der 3W Consulting GmbH & Co. KG hinweisen und die 3W Consulting GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für die 3W Consulting GmbH & Co. KG. In diesem Fall erwirbt die 3W Consulting GmbH & Co. KG einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.

6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf die 3W Consulting GmbH & Co. KG zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. Die Herausgabeansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.

6.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.7 Auf Verlangen des Kunden wird die 3W Consulting GmbH & Co. KG Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der 3W Consulting GmbH & Co. KG. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung zu sorgen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der 3W Consulting GmbH & Co. KG über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.

 

 

7. Gewährleistung

7.1 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktion von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kundengetroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert , benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, wenn die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag.

7.4 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wurde, verjähren Sachmängelansprüche in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Sachmängelhaftungsansprüche sind mit Zustimmung der 3W Consulting GmbH & Co. KG übertragbar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt die 3W Consulting GmbH & Co. KG in vollem Umfang weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl der 3W Consulting GmbH & Co. KG zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der 3W Consulting GmbH & Co. KG über. Ist die 3W Consulting GmbH & Co. KG zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die 3W Consulting GmbH & Co. KG Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert die 3W Consulting GmbH & Co. KG zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktrittes wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes der durch den Käufer zu voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

7.6 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z.B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der 3W Consulting GmbH & Co. KG berechnet.

7.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien der Serviceabteilung der 3W Consulting GmbH & Co. KG.

7.9 Alle weiteren oder anderer als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

 

8. Gewerblich Schutzrechte und Urheberrechte

8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken-, oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

8.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der 3W Consulting GmbH & Co. KG berechtigt, mitgeliefertes Dokumentenmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über die gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

8.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an die 3W Consulting GmbH & Co. KG zu melden.

8.4 Die 3W Consulting GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat der 3W Consulting GmbH & Co. KG von allen gegen sie aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die 3W Consulting GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

9. Sonderbestimmungen für Software und Applikationen

9.1 Maßgebend für etwaige Mängel ist das vom Kunden vor Lieferung vorzulegende Pflichten- und Lastenheft. Wird dieses nicht vorgelegt, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

9.2 Notwendige Korrekturen, Ergänzungen und Änderungen, die aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG zu vertreten sind, werden durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG binnen 6 Monaten, ab dem Datum einer schriftlichen Festsetzung, kostenlos beseitigt. Nach Ablauf der Nachbesserungspflicht sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Sonstige Ersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von der 3W Consulting GmbH & Co. KG ausschließlich gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt insbesondere bei Programmänderungen und Ergänzungen nach Auftragsabnahme und sonstigen Eingriffen durch den Kunden oder Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

 

 

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die 3W Consulting GmbH & Co. KG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
– wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 3W Consulting GmbH & Co. KG beruht oder die 3W Consulting GmbH & Co. KG vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt
– wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden
– bei von der 3W Consulting GmbH & Co. KG eingeräumten Garantien
– für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von der 3W Consulting GmbH & Co. KG  GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

10.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.4 Ist die Haftung der 3W Consulting GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5 Die Haftung für einen durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).

10.6 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei durch die 3W Consulting GmbH & Co. KG zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von der 3W Consulting GmbH & Co. KG abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftungspflichtversicherung. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.

 

11. Export- und Importgenehmigungen

11.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter der Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/eG-Dual-User-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmung von der 3W Consulting GmbH & Co. KG geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

11.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeitig gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D. C. 20230) Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG hat keine Auskunftspflicht.

11.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der 3W Consulting GmbH & Co. KG, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im Vollen Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

 

 

12. EG-Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der EU zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an die 3W Consulting GmbH & Co. KG bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde der 3W Consulting GmbH & Co. KG dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt, wenn der Kunde Kaufmann ist. Die 3W Consulting GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als solchen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.

 

 

14. Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen

14.1 Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
3W Consulting GmbH & Co. KG, Vollbrachtstr. 17, 99086 Erfurt, E-Mail: info@3w-con.de.

14.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

14.3 Finanzierte Geschäfte: Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

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